CareLit Fachartikel
Falsche Angaben beim Abschluss des Versorgungsvertrages und Vermögensdelikte zum Nachteil von Bewohnern
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 7 · S. 120 bis 122
Dokument
93039
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Täuschung über die persönliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (hier: Vorstrafen und Qualifikation) einer verantwortlichen Pflegekraft beim Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI erfüllt den Straftatbestand des Betruges gem. § 263 Abs. 1 StGB.
Schlagworte
KUENDIGUNG
Abschluss
Versorgungsvertrages
Täuschung
Persönliche
Zuverlässigkeit
Leistungsfähigkeit
Vorstrafen
Qualifikation
Verantwortlichen
Pflegekraft
Erfüllt
Straftatbestand
Rechtsdepesche
Köln