CareLit Fachartikel
Zivilrecht - Sturz im Altenheim
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 7 · S. 122 bis 123
Dokument
93040
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allein durch den Umstand, dass eine Bewohnerin im Bereich ihres Altenheims durch Sturz zu Schaden kommt, kann nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals geschlossen werden
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
GUTACHTEN
SANITAERBEREICH
STURZ
KOSTEN
PFLEGESTUFE
ENTSCHEIDUNG
Allein
Umstand
Bewohnerin
Bereich
Ihres
Altenheims
Schaden
Kommt
Schuldhafte