CareLit Fachartikel
Sturz im Krankenhaus
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 7 · S. 124 bis 125
Dokument
93041
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch ein Patient, der demenzbedingt zum eigenständigen Gehen nicht mehr in der Lage ist (Pflegestufe 111), muss nicht permanent fixiert und beaufsichtigt werden. Besondere pflegerische Maßnahmen wie Fixierungen sind durch einen Arzt zu klären und anzuordnen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
FIXIERUNG
MOBILIAR
STURZ
PFLEGESTUFE
BETREUUNG
DEMENZ
MAHLZEITEN
ES
PATIENTEN
GESUNDHEITSZUSTAND
ÄRZTE
GESUNDHEITSWESEN
STUDENTEN
Rechtsdepesche
Köln