CareLit Fachartikel
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ...
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2006 · Heft 5 · S. 151 bis 153
Dokument
93064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden darf
Schlagworte
TAETIGKEIT
ZEIT
SCHREIBEN
BESCHEINIGUNG
ARBEITSLEISTUNG
RADIOLOGIE
GESUNDHEITSZUSTAND
PUBLIKATIONEN
MORBIDITÄT
MORTALITÄT
RISIKOFAKTOREN
PATIENTEN
ANÄSTHESIE
TOD
KOMA
CHECKLISTE