CareLit Fachartikel
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ...
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2006 · Heft 5 · S. 151 bis 153
Dokument
93064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden darf
Schlagworte
TAETIGKEIT
Direktionsrecht
Arbeitgebers
Wesensmerkmal
Jeden
Arbeitsverhältnisses
Ermöglicht
Arbeitgeber
Arbeitsvertrag
Rahmenmäßig
Umschriebene
Leistungspflicht
Einzelnen
intensiv
Stuttgart