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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ...

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2006 · Heft 5 · S. 151 bis 153

Dokument
93064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2006
Jahrgang 14
Seiten
151 bis 153
Erschienen: 2006-05-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, wobei dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden darf

Schlagworte

TAETIGKEIT ZEIT SCHREIBEN BESCHEINIGUNG ARBEITSLEISTUNG RADIOLOGIE GESUNDHEITSZUSTAND PUBLIKATIONEN MORBIDITÄT MORTALITÄT RISIKOFAKTOREN PATIENTEN ANÄSTHESIE TOD KOMA CHECKLISTE