Vorsicht bei AusschreibungenVerweis auf Verdingungsordnung kann Schadensersatz rechtfertigen
Fell, T. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2006 · Heft 7 · S. 612 bis 613
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder ist zu beobachten, dass Krankenhäuser und andere größere Institutionen bei einer Ausschreibung auf Regelungen der VOB/A oder der VOUA verweisen, ohne dass sie öffentlicher Auftraggeber im Sinne der rechtlichen Regelungen sind. Ziel ist in vielen Fällen eine interne Absicherung der Ausschreibungen. Auch wird erwartet, dass auf diesem Wege auf sicherer rechtlicher Basis eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung möglich ist. Alterdings zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21. 02. 2006, dass ein Verweis auf die VOB/A oder die VOUA negative Folgen haben kann. Insoweit sollte die ausdrückli…