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Vorsicht bei AusschreibungenVerweis auf Verdingungsordnung kann Schadensersatz rechtfertigen

Fell, T. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2006 · Heft 7 · S. 612 bis 613

Dokument
93095
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Fell, T.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 75
Seiten
612 bis 613
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Immer wieder ist zu beobachten, dass Krankenhäuser und andere größere Institutionen bei einer Ausschreibung auf Regelungen der VOB/A oder der VOUA verweisen, ohne dass sie öffentlicher Auftraggeber im Sinne der rechtlichen Regelungen sind. Ziel ist in vielen Fällen eine interne Absicherung der Ausschreibungen. Auch wird erwartet, dass auf diesem Wege auf sicherer rechtlicher Basis eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung möglich ist. Alterdings zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21. 02. 2006, dass ein Verweis auf die VOB/A oder die VOUA negative Folgen haben kann. Insoweit sollte die ausdrückli…

Schlagworte

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