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Die Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Sozialhilferecht

Schmitz, S. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 7 · S. 393 bis 402

Dokument
93274
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Schmitz, S.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
393 bis 402
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Instrument zur Korrektur fehlerhaften Verwaltungshandelns ist gesetzlich nicht geregelt. Er ist Ausdruck richterrechtlicher Rechtsfortbildung des BSG, das dieses Rechtsinstitut erstmals einer Entscheidung aus dem Jahre 1962 erwähnte legte. Der Entwicklung des Herstellungsanspruchs lag das Ziel zugrunde, dem Bürger einen Ausgleich für einen aufgrund eines Behördenfehlers entstandenen materiellen Anspruchsverlust zu gewähren.

Schlagworte

BEHOERDE POLITIK ARBEIT FAMILIE HAND ZIELE NIEDERLANDE VERSICHERUNG GESUNDHEIT BERLIN GESUNDHEITSWESEN ELEMENTE VERSTÄNDNIS GESCHICHTE EUROPA PRAXIS