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Dokumentation und Auskunftsrechte
Mag. Görny, A. · inform, Wien · 2006 · Heft 2 · S. 18 bis 19
Dokument
93324
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut§ 11c) des MTD-Gesetzes besteht für Physiotherapeutinnen eine Schweigepflicht über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten und bekannt gewordenen Geheimnisse. Zu diesen Geheimnissen zählen nicht nur jene Informationen, für welche die Patientinnen ausdrücklich Vertraulichkeit wünschen, sondern auch iie Krankengeschichten selbst wie auch alle den Gesundheitszustand betreffenden Umstände und die persönlichen md wirtschaftlichen Verhältnisse der Patieninnen. - Mitunter kann die Schweigepflicht zu heiklen Situationen führen.
Schlagworte
ANGEHOERIGE
ES
FREIHEIT
FORSCHUNG
RECHTSPRECHUNG
inform
Wien