CareLit Fachartikel

Häufig gestellte Fragen zum Tarifvertrag von ver.di mit der TdL (TV-L)

Hecht, C. · Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 33 bis 35

Dokument
93325
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Infodienst Krankenhäuser, Hannover
Autor:innen
Hecht, C.
Ausgabe
Heft 6 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2006-06-01 00:00:00
ISSN
1612-9180
DOI

Zusammenfassung

Der Tarifvertrag gilt für das wissenschaftliche und ärztliche Personal in allen Universitätskliniken mit Ausnahme von Hessen, Berlin, Schleswig-Holstein und Hamburg. Für Ärztinnen in den Landeskrankenhäusern, Psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Zentren in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg, die noch im Landesdienst sind, ist auf Landesebene die Anwendung der arztspezifischen Regelungen des TV-L zu verhandeln. Die übrigen Regelungen des TV-L gelten für diese Beschäftigten selbstverständlich.

Schlagworte

VERGUETUNG INVESTITIONEN ÄRZTINNEN ÄRZTE NEUROCHIRURGIE PATIENTEN RÜCKENMARKSTUMOREN THERAPIE BERUFSGRUPPEN ZEIT ARBEIT REHABILITATION SCHLUCKEN Infodienst Krankenhäuser Hannover