CareLit Fachartikel
Häufig gestellte Fragen zum Tarifvertrag von ver.di mit der TdL (TV-L)
Hecht, C. · Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2006 · Heft 6 · S. 33 bis 35
Dokument
93325
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Tarifvertrag gilt für das wissenschaftliche und ärztliche Personal in allen Universitätskliniken mit Ausnahme von Hessen, Berlin, Schleswig-Holstein und Hamburg. Für Ärztinnen in den Landeskrankenhäusern, Psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Zentren in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg, die noch im Landesdienst sind, ist auf Landesebene die Anwendung der arztspezifischen Regelungen des TV-L zu verhandeln. Die übrigen Regelungen des TV-L gelten für diese Beschäftigten selbstverständlich.
Schlagworte
VERGUETUNG
INVESTITIONEN
ÄRZTINNEN
ÄRZTE
NEUROCHIRURGIE
PATIENTEN
RÜCKENMARKSTUMOREN
THERAPIE
BERUFSGRUPPEN
ZEIT
ARBEIT
REHABILITATION
SCHLUCKEN
Infodienst Krankenhäuser
Hannover