CareLit Fachartikel

Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!

N.N. · VPT Magazin · 2025 · Heft 01 · S. 6

Dokument
933389
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
VPT Magazin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 01 / 2025
Jahrgang 11
Seiten
6
Erschienen: 2025-02-01 00:00:00
ISSN
2364-2904

Zusammenfassung

ZusammenfassungAb dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Schlagworte

Physiotherapie Leistungen Software Zusammenfassungab Erhalten Praxen Bereich Finanzierungspauschalen Hardware Erbringung Telemedizinischer Videotherapie VPT Magazin