CareLit Fachartikel
Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!
N.N. · VPT Magazin · 2025 · Heft 01 · S. 6
Dokument
933389
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungAb dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Schlagworte
Physiotherapie
Leistungen
Software
Zusammenfassungab
Erhalten
Praxen
Bereich
Finanzierungspauschalen
Hardware
Erbringung
Telemedizinischer
Videotherapie
VPT Magazin