CareLit Fachartikel

Was lange wahrt, ist noch nicht gutDie Spitzenverbände der Selbstverwaltungschlössen einen Vertrag über Zuund Abschläge für Krankenhäuser

Boschke, W.-L.; Kramer, M. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2001 · Heft 1 · S. 10 bis 12

Dokument
93388
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Boschke, W.-L.; Kramer, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2001
Jahrgang 18
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 2001-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Spitzenverbände der GKV, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 15. Dezember 2000 in Düsseldorf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems einen Vertrag über Zuund Abschläge nach § 17b Abs. 1 Satz 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgeschlossen.

Schlagworte

VERTRAG GESETZ AUFNAHME KRANKENHAUS VEREINBARUNG SELBSTVERWALTUNG KRANKENHÄUSER ES INVESTITIONEN DRUCK BEVÖLKERUNG TELEFON TELEFAX PATIENTEN führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen