Ausbildungsvergütung -Unterschreitung der tariflichen Vergütung um mehr als 20 Prozent kann unter Umständen noch als angemessen angesehen werden
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 320 bis 326
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Bearbeiters: 1. Die vom Ausbilder gezahlte Vergütung kann trotz Unterschreitens der tariflichen Vergütung um mehr als 20 Prozent noch angemessen sein, wenn eine solche Vergütungshöhe angesichts der Begrenztheit der öffentlichen Mittel und des staatlichen Interesses, möglichst vielen arbeitslosen Jugendlichen die Möglichkeit einer Ausbildung zu verschaffen, gerechtfertigt ist und der den Auszubildenden zur Verfügung stehende Nettobetrag erheblich oberhalb der Sätze für einen Bezieher von Arbeitslosengeld liegt. 2. Da die Gründung einer nicht tarifgebundenen Ausbildungsgesellschaft zum Zwecke der Umg…