Freistellung von den Kosten der häuslichen Krankenpflege - Augensalbe
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 326 bis 330
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Bearbeiters: 1. Zur Behandlungspflege in Form der Medikamenten gabe zählt auch die Einreibung mit einer Salbe. 2. Aus der in der ärztlichen Verordnung angegeben Diagnose (Zustand nach Basaliom-Entfernung) ergibt sich, dass die Verabreichung der Augensalbe keine allgemeine Pflegemaßnahme, sondern eine speziell auf den Krankheitszustand der Klägerin ausgerichtete Maßnahme der Krankenbehandlung war. 3. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt nicht voraus, dass das zu verabreichende Medikament zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist.