CareLit Fachartikel

Freistellung von den Kosten der häuslichen Krankenpflege - Augensalbe

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 326 bis 330

Dokument
93425
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
326 bis 330
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Bearbeiters: 1. Zur Behandlungspflege in Form der Medikamenten gabe zählt auch die Einreibung mit einer Salbe. 2. Aus der in der ärztlichen Verordnung angegeben Diagnose (Zustand nach Basaliom-Entfernung) ergibt sich, dass die Verabreichung der Augensalbe keine allgemeine Pflegemaßnahme, sondern eine speziell auf den Krankheitszustand der Klägerin ausgerichtete Maßnahme der Krankenbehandlung war. 3. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege setzt nicht voraus, dass das zu verabreichende Medikament zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist.

Schlagworte

KRANKENPFLEGE ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG KOSTEN ZEIT LEISTUNG PflegeRecht Neuwied