CareLit Fachartikel
Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Patientinnen
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 331 bis 336
Dokument
93426
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Bearbeiters: 1. Für den Tatbestand einer sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unerheblich, ob das Opfer die objektiv schutzlose Lage zum Tatzeitpunkt erkennt und ob es sich vor Zwangshandlungen oder dem Zufügen von über die sexuellen Handlungen hinausgehenden sonstigen Übeln fürchtet. 2. Auch durch überraschende, gegen seinen Willen ausgeführte sexuelle Handlungen wird das Opfer zu deren Duldung genötigt. Es ist daher entsprechend dem Wortlaut des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichend, dass der Täter hierzu eine schutzlose Lage ausnutzt.
Schlagworte
VERGEWALTIGUNG
URTEIL
AUFWACHRAUM
NARKOSEMITTEL
PFLEGEPERSONAL
RECHTSPRECHUNG
PflegeRecht
Neuwied