CareLit Fachartikel

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Patientinnen

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 331 bis 336

Dokument
93426
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
331 bis 336
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Bearbeiters: 1. Für den Tatbestand einer sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unerheblich, ob das Opfer die objektiv schutzlose Lage zum Tatzeitpunkt erkennt und ob es sich vor Zwangshandlungen oder dem Zufügen von über die sexuellen Handlungen hinausgehenden sonstigen Übeln fürchtet. 2. Auch durch überraschende, gegen seinen Willen ausgeführte sexuelle Handlungen wird das Opfer zu deren Duldung genötigt. Es ist daher entsprechend dem Wortlaut des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichend, dass der Täter hierzu eine schutzlose Lage ausnutzt.

Schlagworte

VERGEWALTIGUNG URTEIL AUFWACHRAUM NARKOSEMITTEL PFLEGEPERSONAL RECHTSPRECHUNG PflegeRecht Neuwied