CareLit Fachartikel

Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 337 bis 345

Dokument
93427
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
337 bis 345
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein Großteil der stationären Einrichtungen in den Ländern Brandenburg und Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern erheben eine Gebühr zur Bargeldverwaltung. Diese Zusatzleistung ist regelmäßig im Heimvertrag geregelt. Bisher wurde diese Verfahrensweise, die in der Vergangenheit allerdings auch Gegenstand für Diskussionen war, von der Heimaufsicht anerkannt und akzeptiert, wenn die erhobene Gebühr, entsprechend des Verwaltungsaufwandes, angemessen erschien.

Schlagworte

PFLEGEHEIM KOSTEN BETREUUNG SOZIALHILFE PFLEGE HILFE PflegeRecht Neuwied