CareLit Fachartikel
Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 7 · S. 337 bis 345
Dokument
93427
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Großteil der stationären Einrichtungen in den Ländern Brandenburg und Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern erheben eine Gebühr zur Bargeldverwaltung. Diese Zusatzleistung ist regelmäßig im Heimvertrag geregelt. Bisher wurde diese Verfahrensweise, die in der Vergangenheit allerdings auch Gegenstand für Diskussionen war, von der Heimaufsicht anerkannt und akzeptiert, wenn die erhobene Gebühr, entsprechend des Verwaltungsaufwandes, angemessen erschien.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
KOSTEN
BETREUUNG
SOZIALHILFE
PFLEGE
HILFE
PflegeRecht
Neuwied