CareLit Fachartikel
Zur Zwangsbehandlung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 8 · S. 145 bis 155
Dokument
93452
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt werden die Gründe eines Beschlusses des BGH vom 1. Februar 2006. Das Gericht vertrat u.a. die Auffassung, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten grundsätzlich befugt sei, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinn einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
FIXIERUNG
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis