CareLit Fachartikel

Zur Vereinbarkeit des Verfahrens der Nutzenbewertung nach § 35b SGB V mit der Transparenzrichtlinie

Natz, A. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 7 · S. 297 bis 304

Dokument
93533
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Natz, A.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
297 bis 304
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das System der Nutzenbewertung von Arzneimitteln ist zuletzt wiederholt Gegenstand kontroverser Diskussionen in der Fachliteratur gewesen. Dabei sind nicht zuletzt die mangelnde Transparenz des Verfahrens und die fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kritisiert worden. Laut Gesetzesbegründung soll das Institut ein Verfahren etablieren, das den Beteiligten die Bewertungskriterien transparent macht und eine Beteiligung durch entsprechende Mitwirkungsund Anhörungsrechte sicherstellt.

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG FINNLAND AUFNAHME GESUNDHEITSWESEN THERAPIE ARBEIT BEVÖLKERUNG BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG FORSCHUNG PERSONEN