Arzneimittelwerbung im Internet
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 7 · S. 329 bis 336
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, unterhält einen Internet-Versandhandel. Zu den von ihr vertriebenen Erzeugnissen gehören die im Klageantrag näher bezeichneten Produkte. Für diese warb die Beklagte auf ihren Internet-Seiten u. a. folgendermaßen: Die Startseite des Internet-Auftritts der Beklagten enthielt jedenfalls bis Dezember 2001 den nachstehenden Hinweis: Gleichwohl lieferte die Beklagte auf eine Bestellung aus November 2001 noch im Dezember 2001 die Produkte L. TM Kapseln und Johanniskraut Kapseln nach Deutschland. Der klagende Wettbewerbsverein hat geltend gemacht, die streitgeg…