Ausfallhonorar in der Bestellpraxis
Alina Brantz · Angewandte Nuklearmedizin · 2025 · Heft 01 · S. 43-47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDer Patient erscheint unangekündigt oder nach kurzfristiger Absage nicht zum vereinbarten Termin. Ein solcher Terminausfall führt in Arztpraxen schnell zu wirtschaftlichen Verlusten. Das Honorar dieses Termins fällt ersatzlos weg, wenn der Arzt nicht die Möglichkeit hat, den Termin anderweitig zu vergeben oder der Termin mit einer Doppelbelegung geplant ist. Die Geltendmachung solcher Schäden kommt nach den gesetzlichen Vorschriften über Dienstverträge oder bei Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung als sogenanntes Ausfallhonorar in Betracht. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob…