CareLit Fachartikel

Rechtsprechung - Integrierte Versorgung: Barmer Hausarzt-Apotheker-Vertrag

Hauser, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 7 · S. 593 bis 595

Dokument
93697
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Hauser, A.
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 98
Seiten
593 bis 595
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Voraussetzung für den Einbehalt der Vergütung seitens der Krankenkassen im Rahmen von Integrationsverträgen gemäß § 140 d Absatz 1 SGB V sind stets bereits geschlossene Verträge. Apotheken gehören nicht zu den nach § 140 b SGB V zum Vertragsschluss berechtigten Leistungserbringern, sondern können lediglich in einem bestehenden Vertrag zur Integrierten Versorgung als Dritte beteiligt werden.

Schlagworte

VERTRAG HAUSARZT ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTELVERSORGUNG APOTHEKER KRANKENKASSE APOTHEKE URTEIL RECHTSPRECHUNG INTEGRIERTE VERSORGUNG PRAXIS KRANKENHÄUSER LITERATUR WAHRNEHMUNG FÜHRUNG PATIENTEN