CareLit Fachartikel
Rechtsprechung - Integrierte Versorgung: Barmer Hausarzt-Apotheker-Vertrag
Hauser, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 7 · S. 593 bis 595
Dokument
93697
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Voraussetzung für den Einbehalt der Vergütung seitens der Krankenkassen im Rahmen von Integrationsverträgen gemäß § 140 d Absatz 1 SGB V sind stets bereits geschlossene Verträge. Apotheken gehören nicht zu den nach § 140 b SGB V zum Vertragsschluss berechtigten Leistungserbringern, sondern können lediglich in einem bestehenden Vertrag zur Integrierten Versorgung als Dritte beteiligt werden.
Schlagworte
VERTRAG
HAUSARZT
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
APOTHEKER
KRANKENKASSE
APOTHEKE
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
INTEGRIERTE VERSORGUNG
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
LITERATUR
WAHRNEHMUNG
FÜHRUNG
PATIENTEN