CareLit Fachartikel
Vergütungsrechtliche Eingruppierung als Pflegehelferin oder Erzieher/in bemisst sich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 8 · S. 358 bis 363
Dokument
93711
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problemstellung: Fragen der Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten in den Pflegeberufen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsund/oder Tarifvertragsparteien. Vorliegend streiten die Parteien über die zutreffende Vergütung der Klägerin. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob sich die Eingruppierung der Klägerin als Pflegehelferin nach der Anlage 1 b zum BAT-LWL oder als Erzieher/Erzieherin nach Teil IV der Anlage 1 a zum BAT-LWL zu richten hat.
Schlagworte
VERGUETUNG
Eingruppierung
Klägerin
Anlage
Bat-Lwl
Pflegehelferin
Erzieher
Problemstellung
Fragen
Bestimmter
Tätigkeiten
Pflegeberufen
Regelmäßig
PflegeRecht
Neuwied