CareLit Fachartikel
Vergütungsrechtliche Eingruppierung als Pflegehelferin oder Erzieher/in bemisst sich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 8 · S. 358 bis 363
Dokument
93711
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problemstellung: Fragen der Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten in den Pflegeberufen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsund/oder Tarifvertragsparteien. Vorliegend streiten die Parteien über die zutreffende Vergütung der Klägerin. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob sich die Eingruppierung der Klägerin als Pflegehelferin nach der Anlage 1 b zum BAT-LWL oder als Erzieher/Erzieherin nach Teil IV der Anlage 1 a zum BAT-LWL zu richten hat.
Schlagworte
VERGUETUNG
PERSONEN
GESUNDHEIT
MENSCHEN
PFLEGEHELFER
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
CHARAKTER
HAND
KRANKHEIT
PATIENTEN
ESSEN
GETRÄNKE
TEMPERATUR
HYGIENE