CareLit Fachartikel

Vergütungsrechtliche Eingruppierung als Pflegehelferin oder Erzieher/in bemisst sich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 8 · S. 358 bis 363

Dokument
93711
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
358 bis 363
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Problemstellung: Fragen der Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten in den Pflegeberufen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsund/oder Tarifvertragsparteien. Vorliegend streiten die Parteien über die zutreffende Vergütung der Klägerin. Dabei hatte das Bundesarbeitsgericht insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob sich die Eingruppierung der Klägerin als Pflegehelferin nach der Anlage 1 b zum BAT-LWL oder als Erzieher/Erzieherin nach Teil IV der Anlage 1 a zum BAT-LWL zu richten hat.

Schlagworte

VERGUETUNG PERSONEN GESUNDHEIT MENSCHEN PFLEGEHELFER SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG CHARAKTER HAND KRANKHEIT PATIENTEN ESSEN GETRÄNKE TEMPERATUR HYGIENE