CareLit Fachartikel
Verhältnis der Richtlinien 2004/23/EG und 2006/17/EGgegenüber abweichenden Anforderungen der §§ 13 ff. AMG und der PharmBetrV/AMWHV für Stellen, die menschliche Gewebe oder Zellen…
Pannenbecker, A. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 363 bis 375
Dokument
93726
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Somatische Zelltherapeutika im Sinne des § 4 Abs. 20 AMG, die nach der Systematik des AMG auch sog. Tissue-Engineering-Produkte (Produkte aus Gewebezüchtungen) umfassen (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. la AMG: .. . mit Ausnahme der Aufbereitung oder der Vermehrung von autologen Körperzellen im Rahmen der Gewebezüchtung zur Geweberegeneration), stellen als gewebeoder zellbasierte Arzneimittel eine Präparategruppe dar, an die im Vergleich zu sonstigen Arzneimitteln wegen der in ihnen enthaltenen Stoffe menschlicher Herkunft spezifische Anforderungen zu stellen sind.
Schlagworte
RICHTLINIE
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
PATIENTENUEBERWACHUNG
HERSTELLUNG
VORSCHRIFTEN
GEWEBE
ZELLEN
ARZNEIMITTELHERSTELLUNG
ES
INDUSTRIE
PATIENTEN
SICHERHEIT
PRAXIS
BLUT
ÄRZTE