CareLit Fachartikel
Zur Markenverletzung bei parallelimportierten Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 383 bis 394
Dokument
93728
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Arzneimittel mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung (hier: KLACID) aus der EU parallel importiert und durch Markenersetzung unter einer verwechslungsfähigen Marke (hier: KLACID PRO) umgepackt im Inland vertrieben, so ist eine Markenverletzung gegeben, wenn die Markenersetzung nach den Grundsätzen zu Art. 28, 30 EG nicht erforderlich ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
SPANIEN
RECHTSPRECHUNG
HAMBURG
VERHALTEN
ZULASSUNG
FORTBILDUNG
DEUTSCHLAND
ES
TABLETTEN
COMPLIANCE
SCHADENSERSATZ
APOTHEKER
WERBUNG