Kein Anspruch auf Nachzulassung von Artischockenkapseln, welche das Siliconöl Dimeticon enthalten
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 397 bis 401
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im pauschalierten Nachzulassungsverfahren ist dann von einer unzureichenden Begründung im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 4 2. Alternative AMG auszugehen, wenn entweder die von dem nachzuzulassenden Arzneimittel beanspruchten Anwendungsgebiete nicht den in der Traditionsliste aufgeführten entsprechen oder aber das nachzuzulassende Arzneimittel nicht dem Stoff oder der Stoffkombination entspricht, die von den in der Traditionsliste aufgeführten Anwendungsgebieten beansprucht werden können. Bei Artischockenkapseln mit Dimeticon trifft letzteres zu, sodass eine Nachzulassung nicht erfolgen kann.