CareLit Fachartikel

Zur Herstellung von Fertigarzneimitteln in der Apotheke

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 7 · S. 120 bis 127

Dokument
93735
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 9
Seiten
120 bis 127
Erschienen: 2006-07-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Stellt ein Apotheker ein Fertigarzneimittel in seiner Apotheke dadurch her, dass er mehrere medizinisch wirksame Substanzen mischt, dann ist dieses Mittel gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG auch dann von der Zulassungspflicht befreit, wenn der Apotheker diese Wirkstoffe nicht selbst hergestellt, sondern fertig von dritter Seite bezogen hat.

Schlagworte

APOTHEKE HERSTELLUNG ARZNEIMITTEL VORSCHRIFTEN BUNDESGERICHTSHOF BEWERBUNG ARZNEIMITTELHERSTELLUNG ENTSCHEIDUNG APOTHEKER KAPSELN ZULASSUNG GELENKE ÄRZTE WERBUNG GICHT ANGST