CareLit Fachartikel
Zur Herstellung von Fertigarzneimitteln in der Apotheke
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 7 · S. 120 bis 127
Dokument
93735
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stellt ein Apotheker ein Fertigarzneimittel in seiner Apotheke dadurch her, dass er mehrere medizinisch wirksame Substanzen mischt, dann ist dieses Mittel gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG auch dann von der Zulassungspflicht befreit, wenn der Apotheker diese Wirkstoffe nicht selbst hergestellt, sondern fertig von dritter Seite bezogen hat.
Schlagworte
APOTHEKE
HERSTELLUNG
ARZNEIMITTEL
VORSCHRIFTEN
BUNDESGERICHTSHOF
BEWERBUNG
ARZNEIMITTELHERSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
APOTHEKER
KAPSELN
ZULASSUNG
GELENKE
ÄRZTE
WERBUNG
GICHT
ANGST