Gesundheitsförderang als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung
Schhnanski,, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2006 · Heft 8 · S. 122 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert ist der Gesetzgeber bemüht, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sichern und sie vor betrieblichen Gefahren zu schützen. So verpflichtete bereits § 120 a der Gewerbeordnung den gewerblichen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass möglichst Gesundheitsschäden nicht entstehen oder verhindert werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung aus dem Jahr 1889 löste die individuelle Haftung der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen ab, führte die kollektive Haftung durch Bildung der Berufsgenossenschaften ein und erweiterte sie 1926 auf die Berufskrankheite…