CareLit Fachartikel

Gesundheitsförderang als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung

Schhnanski,, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2006 · Heft 8 · S. 122 bis 129

Dokument
93744
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Schhnanski,, W.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
122 bis 129
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Seit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert ist der Gesetzgeber bemüht, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sichern und sie vor betrieblichen Gefahren zu schützen. So verpflichtete bereits § 120 a der Gewerbeordnung den gewerblichen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass möglichst Gesundheitsschäden nicht entstehen oder verhindert werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung aus dem Jahr 1889 löste die individuelle Haftung der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen ab, führte die kollektive Haftung durch Bildung der Berufsgenossenschaften ein und erweiterte sie 1926 auf die Berufskrankheite…

Schlagworte

ARBEITSUNFAEHIGKEIT GESUNDHEITSFÖRDERUNG GESETZGEBUNG MENSCHEN ZEIT ERHOLUNG DEUTSCHLAND VERTRÄGE MINDERHEITEN ARBEITSUNFÄLLE BERUFSKRANKHEITEN ZIELE LEBEN SCHADENSERSATZ ÜBERGEWICHT ANGST