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Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 9 · S. 31 bis 32
Dokument
93777
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 17. 1. 2006, Az.: 2 U 753/04. Leitsätze: 1.Heimträger sind verpflichtet, zum Schutz von sturzgefährdeten Heimbewohnern Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind allerdings das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Heimbewohners zu beachten. 2.Bei der Intensität der mit dem Heimbewohner zur Abwendung von Sturz gefahren zuführenden Beratungsgespräche kommt den Pflegekräften ein Beurteilungsspielraum zu.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
ARBEIT
FÜHRUNG
RECHTSPRECHUNG
FREIHEIT
SICHERHEIT
ES
BERATUNG
PERSONEN
DRUCK
ZWANG
INTERNET
Altenheim
Hannover