Fachkräfteeinsatz
Iffland, S. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 9 · S. 33 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die angemessene Beteiligung von Fachkräften an pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten ist im Pflegeheim zwingend vorgeschrieben. Konkret fordert § 5 Absatz 1 der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV) eine Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent sowie eine ständige Anwesenheit der Fachkraft auch bei den Nachtwachen. Doch was bedeutet dies konkret? Kann die Heimaufsicht zum Beispiel in der Nacht oder wegen besonderer baulicher Gegebenheiten mehr als nur eine Fachkraft fordern? Gilt die Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent einheitlich für das Heim oder gesond…