CareLit Fachartikel
Offene Rechnungen
Ziesche, F. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Dokument
93900
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Häuft es sich, dass Kassen das Bezahlen von Rechnungen verschleppen, kann das Pflegedienste in eine betriebswirtschaftlich ernste Lage bringen. Trotzdem können Pflegedienste von zahlungsunwilligen Kassen keine Verzugszinsen fordern, urteilte nun das LSG Nordrhein-Westfalen.
Schlagworte
VERGUETUNG
Kassen
Pflegedienste
Rechnungen
Häuft
Bezahlen
Verschleppen
Betriebswirtschaftlich
Ernste
Bringen
Trotzdem
Zahlungsunwilligen
Keine
Häusliche Pflege
Hannover