CareLit Fachartikel
Keine Beurteilung von Handlungen der Krankenkassen und deren Leistungserbringern nach dem UWG
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 77 bis 81
Dokument
93916
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt es aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des Öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen.
Schlagworte
VERGUETUNG
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt