CareLit Fachartikel

Ein computergestütztes neuropsychologisches Trainingsprogramm gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV

Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 81 bis 85

Dokument
93917
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 12
Seiten
81 bis 85
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

Dass Versicherte überobligationsmäßige Aufwendungen unternehmen, um funktioneile Defizite auszugleichen, bedeutet nicht, dass die Krankenkasse die dafür aufgewandten Kosten zu erstatten hat. Vielmehr handelt es sich um Betätigungen, die unmittelbar im eigenen Interesse jedes Versicherten liegen und für die er deshalb primär selbst einzustehen hat.

Schlagworte

THERAPIE PFLEGEHILFSMITTEL TRAINING SOFTWARE BEHINDERUNG LEISTUNG KRANKENKASSE Gesundheitspolitik Management Ökonomie Frankfurt