CareLit Fachartikel
Ein computergestütztes neuropsychologisches Trainingsprogramm gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 81 bis 85
Dokument
93917
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass Versicherte überobligationsmäßige Aufwendungen unternehmen, um funktioneile Defizite auszugleichen, bedeutet nicht, dass die Krankenkasse die dafür aufgewandten Kosten zu erstatten hat. Vielmehr handelt es sich um Betätigungen, die unmittelbar im eigenen Interesse jedes Versicherten liegen und für die er deshalb primär selbst einzustehen hat.
Schlagworte
THERAPIE
PFLEGEHILFSMITTEL
TRAINING
SOFTWARE
BEHINDERUNG
LEISTUNG
KRANKENKASSE
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt