Kennzeichnung hämatopoetischer Stammzellzubereitungen mit dem „Einheitlichen Europäischen Code“ (SEC) gemäß Richtlinie (EU) 2015/565
Markus Wiesneth · Transfusionsmedizin · 2017 · Heft 03 · S. 173-180
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Aufgrund der Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 21. November 2016 sind hämatopoetische Stammzellzubereitungen (HSZZ) aus Knochenmark, peripherem Blut oder Nabelschnurblut ab dem 29. April 2017 vor dem Inverkehrbringen zur Anwendung beim Menschen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/565 mit dem „Einheitlichen Europäischen Code“ (SEC) zu kennzeichnen. Zur leichteren Rückverfolgbarkeit werden die von den zuständigen Behörden für HSZZ lizenzierten Einrichtungen mit den jeweils autorisierten Produktarten und Tätigkeiten in einem öffentlichen Register geführt, was auch zu einer Erleichterung für das…