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Väter fühlen sich von Jugendämtern oft allein gelassen
Stürmer, D. · Sozialmagazin, Weinheim · 2006 · Heft 9 · S. 28 bis 30
Dokument
93926
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Finden die Eltern nach Trennung oder Scheidung keinen Konsens in Bezug auf die künftige Erziehung der gemeinsamen Kinder, steht die Jugendhilfe in der Pflicht. Insbesondere der Elternteil, meist der Vater, bei dem die Kinder nicht leben, haben nach Paragraph 17 SGB VIII einen besonderen Beratungsanspruch. Soweit dieser Beratungsanspruch eingefordert wird, sind eben diese Väter häufig nicht zufrieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Fachbereich Soziale Arbeit der Otto-Friedrich Universität Bamberg im Rahmen einer Diplomarbeit durchgeführt wurde.
Schlagworte
SOZIALARBEIT
BERATUNG
KIND
BEFRAGUNG
ELTERN
SOZIALARBEITER
Sozialmagazin
Weinheim