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Väter fühlen sich von Jugendämtern oft allein gelassen

Stürmer, D. · Sozialmagazin, Weinheim · 2006 · Heft 9 · S. 28 bis 30

Dokument
93926
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sozialmagazin, Weinheim
Autor:innen
Stürmer, D.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 31
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
03408469
DOI

Zusammenfassung

Finden die Eltern nach Trennung oder Scheidung keinen Konsens in Bezug auf die künftige Erziehung der gemeinsamen Kinder, steht die Jugendhilfe in der Pflicht. Insbesondere der Elternteil, meist der Vater, bei dem die Kinder nicht leben, haben nach Paragraph 17 SGB VIII einen besonderen Beratungsanspruch. Soweit dieser Beratungsanspruch eingefordert wird, sind eben diese Väter häufig nicht zufrieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Fachbereich Soziale Arbeit der Otto-Friedrich Universität Bamberg im Rahmen einer Diplomarbeit durchgeführt wurde.

Schlagworte

SOZIALARBEIT BERATUNG KIND BEFRAGUNG ELTERN SOZIALARBEITER Sozialmagazin Weinheim