CareLit Fachartikel
Die Schweigepflicht der Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist das Fundament des Vertrauens der Patienten
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2006 · Heft 9 · S. 370 bis 373
Dokument
93931
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits der Eid des Hippokrates (griech. Arzt von 466 - 377 v.Chr.) zeigt, wie frühzeitig sich die Pflicht der Heilkundigen zur Verschwiegenheit entwickelt hat: Was ich aber während der Behandlung sehe und höre, oder auch außerhalb der Behandlung im gewöhnlichen Leben erfahre, das will ich, soweit es außerhalb nicht weitererzählt werden soll, verschweigen, indem ich Derartiges für ein Geheimnis ansehe. Dieses ethische Grundgesetz zur Verschwiegenheit gilt auch heute noch; es ist mittlerweile in zahlreiche Vorschriften und Deklarationen eingefügt worden.
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
THERAPIE
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT
EINWILLIGUNG
PATIENTENDATEN
Kinderkrankenschwester
Lübeck