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Die Schweigepflicht der Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist das Fundament des Vertrauens der Patienten

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2006 · Heft 9 · S. 370 bis 373

Dokument
93931
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 25
Seiten
370 bis 373
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Bereits der Eid des Hippokrates (griech. Arzt von 466 - 377 v.Chr.) zeigt, wie frühzeitig sich die Pflicht der Heilkundigen zur Verschwiegenheit entwickelt hat: Was ich aber während der Behandlung sehe und höre, oder auch außerhalb der Behandlung im gewöhnlichen Leben erfahre, das will ich, soweit es außerhalb nicht weitererzählt werden soll, verschweigen, indem ich Derartiges für ein Geheimnis ansehe. Dieses ethische Grundgesetz zur Verschwiegenheit gilt auch heute noch; es ist mittlerweile in zahlreiche Vorschriften und Deklarationen eingefügt worden.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT THERAPIE ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT EINWILLIGUNG PATIENTENDATEN Kinderkrankenschwester Lübeck