CareLit Fachartikel
Fixierung nicht gegen den Willen des BetreuersPflegeheim verlor Berufungsverfahren
Höfert, R. · Heilberufe · 2006 · Heft 9 · S. 48 bis 49
Dokument
93951
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein unter Betreuung stehender Heimbewohner darf von den Pflegekräften nicht gegen den Willen seines Betreuers ans Bett gefesselt werden. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Zweibrücken hervor. Der Betreuer sei für die Wahrung der Menschenwürde und des Freiheitsrechts des Patienten verantwortlich. Deshalb sind auch Schutzmaßnahmen mit ihm abzustimmen.
Schlagworte
MENSCHENWUERDE
Gegen
Willen
Unter
Betreuung
Stehender
Heimbewohner
Pflegekräften
Seines
Betreuers
Gefesselt
Einem
Beschluss
Heilberufe