CareLit Fachartikel

Fixierung nicht gegen den Willen des BetreuersPflegeheim verlor Berufungsverfahren

Höfert, R. · Heilberufe · 2006 · Heft 9 · S. 48 bis 49

Dokument
93951
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Höfert, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 58
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Ein unter Betreuung stehender Heimbewohner darf von den Pflegekräften nicht gegen den Willen seines Betreuers ans Bett gefesselt werden. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Zweibrücken hervor. Der Betreuer sei für die Wahrung der Menschenwürde und des Freiheitsrechts des Patienten verantwortlich. Deshalb sind auch Schutzmaßnahmen mit ihm abzustimmen.

Schlagworte

MENSCHENWUERDE Heilberufe