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Fortbildungspflicht reformiert
Morgenthal, C. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2006 · Heft 9 · S. 62 bis
Dokument
94004
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nordrhein-Westfalen beschreitet in Sachen Fortbildung seit Ende vergangenen Jahres neue Wege. Mindestens 60 Stunden Fortbildungen müssen in drei Jahren Hebammentätigkeit nachgewiesen werden. Anerkannt werden nur noch Kurse, die unmittelbar die Geburtshilfe betreffen.
Schlagworte
HOMOEOPATHIE
Deutsche Hebammen Zeitschrift
Hannover