CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Erste-Hilfe-Maßnahmen

Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 156 bis 158

Dokument
94032
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
156 bis 158
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die einvernehmliche Übernahme von Erste-Hilfe-Maßnahmen an einem verunfallten Kind durch einen zufällig anwesenden Arzt erfolgt aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags (§ 662 BGB) und nicht auf Basis eines Behandlungsvertrags (§ 611 BGB).

Schlagworte

FAHRLAESSIGKEIT WOHNUNG ES BERLIN SCHADENSERSATZ KIND GESICHT WASSER KOPF MUND NASE PULS TEMPERATUR SEHSTÖRUNGEN REANIMATION VERHALTEN