CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Erste-Hilfe-Maßnahmen
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 156 bis 158
Dokument
94032
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einvernehmliche Übernahme von Erste-Hilfe-Maßnahmen an einem verunfallten Kind durch einen zufällig anwesenden Arzt erfolgt aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags (§ 662 BGB) und nicht auf Basis eines Behandlungsvertrags (§ 611 BGB).
Schlagworte
FAHRLAESSIGKEIT
WOHNUNG
ES
BERLIN
SCHADENSERSATZ
KIND
GESICHT
WASSER
KOPF
MUND
NASE
PULS
TEMPERATUR
SEHSTÖRUNGEN
REANIMATION
VERHALTEN