CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Erste-Hilfe-Maßnahmen
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 156 bis 158
Dokument
94032
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die einvernehmliche Übernahme von Erste-Hilfe-Maßnahmen an einem verunfallten Kind durch einen zufällig anwesenden Arzt erfolgt aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags (§ 662 BGB) und nicht auf Basis eines Behandlungsvertrags (§ 611 BGB).
Schlagworte
FAHRLAESSIGKEIT
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einvernehmliche
Übernahme
Einem
Verunfallten
Einen
Zufällig
Anwesenden
Erfolgt
Aufgrund
Unentgeltlichen
Auftrags
Rechtsdepesche
Köln