CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Erste-Hilfe-Maßnahmen

Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 156 bis 158

Dokument
94032
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
156 bis 158
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die einvernehmliche Übernahme von Erste-Hilfe-Maßnahmen an einem verunfallten Kind durch einen zufällig anwesenden Arzt erfolgt aufgrund eines unentgeltlichen Auftrags (§ 662 BGB) und nicht auf Basis eines Behandlungsvertrags (§ 611 BGB).

Schlagworte

FAHRLAESSIGKEIT Erste-Hilfe-Maßnahmen Einvernehmliche Übernahme Einem Verunfallten Einen Zufällig Anwesenden Erfolgt Aufgrund Unentgeltlichen Auftrags Rechtsdepesche Köln