CareLit Fachartikel
Beweislastverteilung bei einem Sturzereignis
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 158 bis 159
Dokument
94033
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist ein sturzgefährdeter Heimbewohner beim Toilettengang einer eigens dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut worden, Hegt eine konkrete Gefahren Situation vor, die gesteigerte Obhutspflichten beinhaltet. In einer solchen Gefahrenlage trägt das Pflegeheim die Beweislast für sorgfaltsgerechtes Verhalten.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
SANITAERBEREICH
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENVERSICHERUNG
SCHADENSERSATZ
RECHT
HEIMBEWOHNER
HÖHE
MENSCHEN
LEBEN
GANG
VERHALTEN
GEBRECHLICHKEIT
DEMENZ
Rechtsdepesche
Köln