CareLit Fachartikel
Kündigung wegen Verstoßes gegen ärztliche oder von vorgesetzten Pflegekräften erteilte Anweisungen
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 9 · S. 150 bis 151
Dokument
94064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, in deren Folge besonders schwere Schäden an Leib und Leben eines in die Verantwortung einer Pflegekraft übergebenen Patienten entstehen können, rechtfertigen die fristlose Kündigung, sofern alle anderen möglichen und angemessenen Mittel zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses erschöpft sind.
Schlagworte
KUENDIGUNG
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
TOD
PFLEGEHELFER
ZEIT
BODEN
LEBEN
UNFÄLLE
ARBEITSPLATZ
Rechtsdepesche
Köln