Reinvestierte Gewinne steuerlich begünstigt
Hans-Ludwig Dornbusch · kleintier konkret · 2017 · Heft 05 · S. 42-43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Tierarzt den Gewinn aus der Veräußerung langlebiger Anlagegüter auf bestimmte Reinvestitionsgüter ganz oder teilweise übertragen oder in eine steuerfreie Rücklage überführen. Begünstigt sind vor allem Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie Gebäuden (§ 6b Abs. 1 Satz 1 EStG). Zum Zeitpunkt der Veräußerung müssen die verkauften Wirtschaftsgüter mindestens 6 Jahre ununterbrochen zum Praxisvermögen des Tierarztes gehört haben (§ 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG). Kurzfristig nutzbares Anlagevermögen, immaterielles Anlagevermögen und das Umlaufvermögen sind ausgenomm…