CareLit Fachartikel
Gewe(r)bliche Ware
Lorenz, F. · Klinik-Management-Aktuell, Wegscheid · 2006 · Heft 9 · S. 16 bis 19
Dokument
94102
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich sollte das Gesetz nur an EU-Standards angeglichen werden. Doch das Bundesgesundheitsministerium schießt ohne Not über das Ziel hinaus. Hornhäute und Herzklappen sind künftig Arzneimitteln rechtlich gleichgestellt. Die Krankenhäuser sind die Dummen, sie müssen eine technische Ausrüstung wie Pharmahersteller zur Gewebeaufbewahrung bereitstellen.
Schlagworte
GESETZ
TRANSPLANTATION
ORGANSPENDE
ARZNEIMITTEL
POLITIK
HERZKLAPPEN
KRANKENHÄUSER
ÄRGER
PRAXIS
BUNDESREGIERUNG
GEWEBE
DEUTSCHLAND
BERLIN
ZELLEN
FORSCHUNG
ASPIRIN