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Abrechnung der Blankoverordnung nach Schiedsspruch noch in Klärung

N.N. · VPT Magazin · 2025 · Heft 02 · S. 11

Dokument
941441
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
VPT Magazin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 02 / 2025
Jahrgang 11
Seiten
11
Erschienen: 2025-04-01 00:00:00
ISSN
2364-2904

Zusammenfassung

ZusammenfassungIm Rahmen der Schiedsverhandlung am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Die neuen Preise gelten ab dem 1. April 2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen. Sie können ab Mai 2025 abgerechnet werden. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im 1. Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2025) auf 8,02 Prozent. Ab 01. Juli 2025 gelten dann die Preise, die prozentuale Steigerung von 4,01% abbilden. Für die Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen nach § 125 SGB V (k…

Schlagworte

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