Kündigungsschutz und Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2006 · Heft 9 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anteilig gezählt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der zu kündigende Mitarbeiter im Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate ununterbrochen beschäftigt war. Treffen diese beiden Voraussetzungen auf Betriebe nicht zu, muss bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Sozialauswahl vorgenommen werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Kündigung nachvollziehbar ist und nicht der Anschein erweckt wird, der zu kündigende Arbeitnehmer wu…