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Kündigungsschutz und Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2006 · Heft 9 · S. 28 bis 29

Dokument
94148
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anteilig gezählt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass der zu kündigende Mitarbeiter im Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate ununterbrochen beschäftigt war. Treffen diese beiden Voraussetzungen auf Betriebe nicht zu, muss bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Sozialauswahl vorgenommen werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Kündigung nachvollziehbar ist und nicht der Anschein erweckt wird, der zu kündigende Arbeitnehmer wu…

Schlagworte

KUENDIGUNG ES RECHTSPRECHUNG PROGNOSE SICHERHEIT ARBEITSPLATZ BERATUNG PRAXIS TELEFON TELEFAX Ergotherapie & Rehabilitation Idstein