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Bemerkungen zum Umlageverbot (§41 BetrVG) und zum Beitragsverbot (§45 BPersVG)
Leuze, D. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 9 · S. 474 bis 478
Dokument
94166
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Einführung stellt der Autor die Gemeinsamkeit von § 41 BetrVG und § 45 BPersVG dar, warnt aber davor, die Verschiedenartigkeit von Betriebsverfassungsund Personalvertretungsrecht zu verwischen oder gar zu ignorieren. Anschließend erläutert der Autor das Umlageverbot (§ 41 BetrVG) und den § 45 BPersVG. Er kommt zu dem Schluss, dass für die neutrale und unabhängige Amtsführung des Betriebsrats und der Personalvertretung die §§ 41 BetrVG und 45 BPersVG von großer Bedeutung sind.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
TAETIGKEIT
BERUFSGRUPPEN
ES
PHILOSOPHIE
ELEMENTE
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
GEWERKSCHAFTEN
NATUR
FÜHRUNG
BELEGSCHAFT
WERBUNG
DRUCK
ÄRZTINNEN
ÄRZTE