CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Dürfen Arbeitgebende Minusstunden „anordnen“?
Thomas Schlegel · physiopraxis · 2025 · Heft 05 · S. 59
Dokument
941803
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während der Coronazeit sind in unserer Klinik Minusstunden angefallen. Müssen diese Stunden grundsätzlich nachgearbeitet werden? Und dürfen Arbeitgebende Minusstunden „anordnen“, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit aufgrund eines Mangels an Patient*innen nicht eingehalten werden kann? Therapeutin aus Berlin
Schlagworte
physiopraxis