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Die Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten

Kunze, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 9 · S. 334 bis 337

Dokument
94303
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Kunze, H.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
334 bis 337
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Autor zeigt, dass die Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten oft eine erhebliche Hilfe für den mit einem Schadenersatzanspruch konfrontierten Beschäftigten darstellt. Die meisten Landespersonalratsvertretungsgesetze enthalten ebenfalls ein entsprechendes Beteiligungsrecht für diesen Fall.

Schlagworte

SCHADENSERSATZ PERSONALRAT PERSONAL FAHRLAESSIGKEIT BEURTEILUNG BERLIN RECHTSPRECHUNG FRAUEN ARBEIT OFFENLEGUNG MOBBING HÄRTE WAHRNEHMUNG RUHESTAND ZEIT ROLLE