CareLit Fachartikel
Zustimmungsersetzung zu betriebsbedingter Änderungskündigung eines Personalratsmitgliedes
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 9 · S. 347 bis 355
Dokument
94307
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine außerordentliche betriebsbedingte (Änderungs)Kündigung eines Personatratmitgliedes setzt einem wichtigen Grund i. S. des §626 Abs. 1 BGB (= 54 BAT) voraus, der nicht bereits in einer Leitentscheidung des Arbeitgebers liegt, eine Stelle aufzulösen, sondern erfordert die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung. 2. Eine leistungsbezogene Vergütung - ist nach Prüfung im Einzelfall - als Entgelt für erbrachte regelmäßige Leistung zu werten und unterliegt bei Personalratsmitgliedern dem Lohnausfallprinzip.
Schlagworte
KUENDIGUNG
Außerordentliche
Betriebsbedingte
Änderungs
Kündigung
Personatratmitgliedes
Setzt
Einem
Wichtigen
Grund
Voraus
Bereits
Leitentscheidung
Die Personalvertretung
Berlin