CareLit Fachartikel
Eigenverantwortlichkeit heißt Haftung übernehmen
Görny, A. · inform, Wien · 2006 · Heft 9 · S. 12 bis 12
Dokument
94311
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn das Behandlungsprotokoll von einer Ärztin unterschrieben ist, heißt das noch nicht, dass gegebenenfalls nicht auch die beteiligten Physiotherapeutinnen belangt werden können. Ihre laut Gesetz eigenverantwortliche Tätigkeit verpflichtet sie auch zur Haftungsübernahme - egal, ob sie in leitender Position tätig sind oder nicht.
Schlagworte
FAHRLAESSIGKEIT
WISSENSCHAFT
KUNST
KRANKENBEHANDLUNG
KAUSALITÄT
ES
ORGANISATIONSAUFGABEN
DOKUMENTATION
inform
Wien