CareLit Fachartikel
Begriff der Stationären Einrichtung; Justizvollzugsanstalt; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 9 · S. 535 bis 536
Dokument
94320
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Justizvollzugsanstalten gehören nicht zu den stationären Einrichtungen. Sie dienen weder der Behandlung oder der Erziehung, noch leisten sie eine erforderliche Hilfe für Hilfebedürftige. Auch soweit die Leistungen nach dem SGB II der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, sind diese nicht deckungsgleich mit den Ansprüchen Inhaftierter gegen die Strafvollzugsbehörde. Diese können einem Freigänger daher auch nicht grundsätzlich entgegengehalten werden, sondern allenfalls als Einkommen im Wege des Sachbezugs bei der Ermittlung der konkreten Leistungshöhe Berücksichtigung finden.
Schlagworte
EINRICHTUNG
RENTE
STATIONAER
SOZIALGESETZBUCH
HILFE
KOSTEN
LEISTUNG
KIND
VERHALTEN
HÖHE
SCHREIBEN
ZFSH/SGB
Starnberg