CareLit Fachartikel

Begriff der Stationären Einrichtung; Justizvollzugsanstalt; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 9 · S. 535 bis 536

Dokument
94320
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
535 bis 536
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Justizvollzugsanstalten gehören nicht zu den stationären Einrichtungen. Sie dienen weder der Behandlung oder der Erziehung, noch leisten sie eine erforderliche Hilfe für Hilfebedürftige. Auch soweit die Leistungen nach dem SGB II der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, sind diese nicht deckungsgleich mit den Ansprüchen Inhaftierter gegen die Strafvollzugsbehörde. Diese können einem Freigänger daher auch nicht grundsätzlich entgegengehalten werden, sondern allenfalls als Einkommen im Wege des Sachbezugs bei der Ermittlung der konkreten Leistungshöhe Berücksichtigung finden.

Schlagworte

EINRICHTUNG RENTE STATIONAER SOZIALGESETZBUCH HILFE KOSTEN LEISTUNG KIND VERHALTEN HÖHE SCHREIBEN ZFSH/SGB Starnberg