CareLit Fachartikel

Risiken der LQV

Dissel, N. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
94326
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Dissel, N.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zunehmend bildet sich die Praxis der Kostenträger heraus, erst dann in Vergütungsverhandlungen einzutreten, nachdem der Heimträger die neue LQV unterzeichnet hat. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf § 80 a Abs. 1 5. 1 SGB XI, der seit dem 1. 1 2004 vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung das Bestehen einer LQV voraussetzt. Die Gefahr, die in dieser Praxis lauert, erkennt der Heimträger jedoch erst, nachdem er die LQV verbindlich unterzeichnet hat.

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE HEIMTRAEGER PFLEGEVERSICHERUNG PERSONAL KOSTENTRAEGERRECHNUNG ALTENHEIM ES SICHERHEIT DOKUMENTATION PAPIER HAND RELIGION FRAUEN MÜTTER Hannover