CareLit Fachartikel

Befristete Arbeitsverträge

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 40

Dokument
94327
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
40
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (SAG), Urteil vom 23. 8. 2006, Az.: 7 AZR 12/06 Grundsätzlich darf bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages neben der Vertragsdauer keine weitere Änderung der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden. Die Änderung des Vertragsinhalts anlässlich der Verlängerung ist indes zulässig, wenn diese Veränderung auf einer Vereinbarung beruht, welche bereits zuvor zwischen den Parteien getroffen wurde, oder wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung einen Anspruch auf diese Vertragsänderung hatte.

Schlagworte

ARBEITNEHMER VEREINBARUNG ARBEITSVERTRAG ARBEITSRECHT URTEIL ES LESEN INFORMATIONSSYSTEME TELEFON Altenheim Hannover