CareLit Fachartikel
Befristete Arbeitsverträge
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 40
Dokument
94327
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (SAG), Urteil vom 23. 8. 2006, Az.: 7 AZR 12/06 Grundsätzlich darf bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages neben der Vertragsdauer keine weitere Änderung der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden. Die Änderung des Vertragsinhalts anlässlich der Verlängerung ist indes zulässig, wenn diese Veränderung auf einer Vereinbarung beruht, welche bereits zuvor zwischen den Parteien getroffen wurde, oder wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung einen Anspruch auf diese Vertragsänderung hatte.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
VEREINBARUNG
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSRECHT
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